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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04/OVG   

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https://dejure.org/2004,18786
OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04/OVG (https://dejure.org/2004,18786)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.2004 - 8 A 10899/04/OVG (https://dejure.org/2004,18786)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04/OVG (https://dejure.org/2004,18786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde wegen "Umwidmung" einer Feuerungsanlage in eine Abfallentsorgungsanlage; Antrag auf nachträgliche baulicheÄnderungen einer Feuerungsanlage; Einschreiten zum Schutz vor den Folgen der ...

  • Judicialis

    LBauO § 81; ; LBauO § 81 S. 1; ; LBauO § 85; ; LBauO § 85 Abs. 1; ; BImSchG § 4; ; ... BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 24; ; LAbfWAG § 17; ; LAbfWAG § 17 Abs. 1; ; LAbfWAG § 17 Abs. 1 S. 2; ; Krw-/AbfG § 31; ; Krw-/AbfG § 31 Abs. 1; ; 1. BImSchV § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04
    § 24 BImSchG ermächtigt die zuständige Immissionsschutzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen auch nachträglich bauliche Änderungen einer baurechtlich genehmigten Feuerungsanlage (wie etwa die Erhöhung des Schornsteins) zu verlangen, ohne dass es hierzu eines (teilweisen) Widerrufs oder einer (teilweisen) Rücknahme der Baugenehmigung bedarf (s. BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35).
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04
    Auf die verfahrensrechtliche Frage, ob das Verwaltungsgericht die förmlichen Beweisanträge ablehnen durfte, ohne in der Niederschrift zur mündlichen Verhandlung oder im Urteil eine für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbare Begründung hierfür zu geben (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003, BayVBl. 2004, 94), kommt es nicht an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Der Senat hat den Anwendungsbereich der Vorschrift indessen als weiter angesehen (vgl. den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3 und 6, wonach die Vorschrift für die Fälle gilt, in denen von der genehmigten oder bislang materiell legalen Nutzung einer Anlage Gefahren ausgehen; ebenso für das inhaltlich vergleichbare baden-württembergische Landesrecht: VGH BW, Beschluss vom 29. März 2011 - 8 S 2910/10.OVG -, BauR 2012, 473 und juris, Rn. 23 f.).
  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Dieser setzt nämlich eine bestandsgeschützte bauliche Anlage voraus, für die sich nachträgliche Anforderungen zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit, als erforderlich erweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 29.6.2004 - 8 A 10899/04 -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3).
  • VG Neustadt, 25.08.2022 - 4 K 822/21

    Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und

    § 24 BImSchG ermächtigt die zuständige Immissionsschutzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen auch nachträglich bauliche Änderungen einer baurechtlich genehmigten Anlage (wie etwa die Errichtung eines abschließbaren Zauns) zu verlangen, ohne dass es hierzu eines (teilweisen) Widerrufs oder einer (teilweisen) Rücknahme der Baugenehmigung bedarf (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04 -, Rn. 4, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35).
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